Moderne Messtechnik
In unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir Ihr Ansprechpartner für den Einbau und Betrieb von Messsystemen/Messeinrichtungen in unserem Netzgebiet.
Die SWKiel Netz GmbH stattet Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) aus.
- Preise für den Messstellenbetrieb
- Informationen zum Smart Meter Rollout
Für nähere Informationen und zur Erklärung der Ziele hat das BMWi im Februar 2015 einen Informationsbrief zum Thema Intelligente Netze veröffentlicht:
Baustein für die Energiewende: 7 Eckpunkte für das „Verordnungspaket Intelligente Netze“
Vertragswerke für den Messstellenbetrieb
- Messstellenvertrag Strom (für Anschlussnutzer)
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. MsbG im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs an der/n Messstelle/n des Anschlussnutzers.
Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz
VertragKommunikationsdaten für Lieferanten und Messtellenbetreiber
Hier finden Sie die relevanten Kontaktdaten die für den Messstellenbetrieb benötigt werden
Kontaktdatenblatt StromFormblatt iMS gem. § 54 MsbG
Formblatt iMS gem. § 54 MsbGErläuterungen zum Formblatt iMS gem. § 54 MsbG
ErläuterungWiderrufsbelehrung und Widerrufsformular
Belehrung und FormularInformationen gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Messstellenbetrieb
Informationen zum Datenschutz - Messstellenrahmenvertrag Strom (für Lieferanten)
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. MsbG im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Betriebs der dem Lieferanten zugeordneten Messstellen.
Messstellenrahmenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz
VertragKommunikationsdaten für Lieferanten und Messtellenbetreiber
Hier finden Sie die relevanten Kontaktdaten die für den Messstellenbetrieb benötigt werden
Kontaktdatenblatt StromVereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
VereinbarungFormblatt iMS gem. § 54 MsbG
Formblatt iMS gem. § 54 MsbGErläuterungen zum Formblatt iMS gem. § 54 MsbG
Erläuterung - Messstellenbetreiberrahmenvertrag (für Messstellenbetreiber)
Der nachfolgende Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der aufgrund einer Übertragung nach den §§ 41ff. MsbG, aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnutzer nach § 5 MsbG oder aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnehmer nach § 6 MsbG im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zuständig ist.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Vertrag