Steckerfertige Photovoltaikanlage anmelden
Was ist eine steckerfertige Photovoltaikanlage?
Unter steckerfertige Photovoltaikanlage versteht man u.a. Plug-In Anlagen, Steckersolaranlagen, Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen oder Mini PV-Anlagen.
Die Einspeiseleistung darf nicht mehr als 800 Watt (0,8 kWp) betragen und besteht meistens aus 2 Photovoltaikmodulen.
Anmeldeprozess
Wir haben den Anmeldeprozess der steckerfertigen Photovoltaikanlagen für Sie deutlich vereinfacht. Sie müssen Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren.
Wissenswertes zur Installation Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage
- Informationen zur Installation und zum Betrieb
Die steckerfertige Erzeugungsanlage darf maximal über eine Einspeiseleistung von bis zu 800 W (0,8 kWp) verfügen (hier ist die Leistung gemeint, die nach dem Wechselrichter ins Netz eingespeist wird und nicht die summierte Modulleistung der Anlage).
Sollte die maximal Einspeiseleistung überschritten werden, ist das für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage-Anlage reguläre Anmeldeformular zu nutzen.
- Zählerwechsel/-einbau
- Einspeisevergütung
Sie können selbst entscheiden, ob Sie für Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage eine Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten möchten oder nicht. Jedoch decken diese Anlagen in erster Linie nur den Eigenverbrauch und speisen nur wenig Strom in das Netz ein.
Sollten Sie sich für eine Vergütung entscheiden, so nutzen Sie bitte das Anmeldeformular für Photovoltaikanlagen.