Stecker­fertige Photo­voltaik­anlage anmelden

Was ist eine steckerfertige Photovoltaikanlage?

Unter steckerfertige Photovoltaikanlage versteht man u.a. Plug-In Anlagen, Steckersolaranlagen, Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen oder Mini PV-Anlagen.

Die Einspeiseleistung darf nicht mehr als 800 Watt (0,8 kWp) betragen und besteht meistens aus 2 Photovoltaikmodulen.

Anmeldeprozess

Wir haben den Anmeldeprozess der steckerfertigen Photovoltaikanlagen für Sie deutlich vereinfacht. Sie müssen Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren.

 

WEITER ZUR REGISTRIERUNG

Wissenswertes zur Installation Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage

  • Informationen zur Installation und zum Betrieb

    Die steckerfertige Erzeugungsanlage darf maximal über eine Einspeiseleistung von bis zu 800 W (0,8 kWp) verfügen (hier ist die Leistung gemeint, die nach dem Wechselrichter ins Netz eingespeist wird und nicht die summierte Modulleistung der Anlage).

    Sollte die maximal Einspeiseleistung überschritten werden, ist das für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage-Anlage reguläre Anmeldeformular zu nutzen.

    Hinweise der Verbraucherzentrale

  • Zählerwechsel/-einbau

    Sollten wir Bedarf sehen, Ihren Zähler zu wechseln, erhalten Sie zum vorgesehenen Turnuswechsel eine Information von uns. Wenn dies ausbleiben sollte, kann Ihr Zähler weiter verwendet werden.

  • Einspeisevergütung

    Sie können selbst entscheiden, ob Sie für Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage eine Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten möchten oder nicht. Jedoch decken diese Anlagen in erster Linie nur den Eigenverbrauch und speisen nur wenig Strom in das Netz ein.

    Sollten Sie sich für eine Vergütung entscheiden, so nutzen Sie bitte das Anmeldeformular für Photovoltaikanlagen.

Wichtige Informationen & Rechtsgrundlagen

Auf dieser Seite finden sie aktuelle Informationen und Rechtsgrundlagen zum Thema.

Wichtige Informationen & Rechtsgrundlagen

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0431 594 3410

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