Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag mit Lieferanten
Dieser Vertrag ermöglicht dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei dem Zugang zum Versorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.
Aktuell gültiger Vertrag gemäß Beschluss BK6-20-160 vom 21.12.2020
Lieferantenrahmenvertrag/Netznutzungsvertrag
Auftrag Sperrung/Entsperrung
Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik
Regelt ergänzend zu dem zwischen den Parteien bestehenden Lieferantenrahmenvertrag den entgeltlichen Teil der Leistung Messstellenbetrieb im Verhältnis
Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik
Netznutzungsvertrag mit direkten Netznutzern
Der Netznutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH zum Zweck der Entnahme elektrischer Energie.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der SWKiel Netz GmbH geschlossen.
Netznutzungsvertrag ab 01.04.2022
Netznutzungsvertrag gemäß Beschluss BK6-20-160 vom 21.12.2020
Netznutzungsvertrag
Eigenerklärung zur Geltendmachung der Umlageprivilegierung nach § 14a EnWG
Eigenerklärung zur Geltendmachung der Umlageprivilegierung nach § 14a EnWG