Verträge für den Zugang zum Stromnetz

Der Zugang zum Stromnetz der SWKiel Netz GmbH basiert auf zwei Vertragswerken. Hier stellen wir Ihnen die Verträge und relevante Anhänge vor.

Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag mit Lieferanten

Dieser Vertrag ermöglicht dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei dem Zugang zum Versorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.

Aktuell gültiger Vertrag gemäß Beschluss BK6-20-160 vom 21.12.2020

Lieferantenrahmenvertrag/Netznutzungsvertrag

Auftrag Sperrung/Entsperrung

Bestätigung/Erklärung zur Berechnung der Konzessionsabgabe

Zum aktuellen Preisblatt

Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik

Regelt ergänzend zu dem zwischen den Parteien bestehenden Lieferantenrahmenvertrag den entgeltlichen Teil der Leistung Messstellenbetrieb im Verhältnis

Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik

Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom

Diese Zusatzvereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung der an den öffentlich zugänglichen Ladepunkten des Ladepunktbetreibers für den Ladestrom und der aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers entnommenen Energiemengen.

Zusatzvereinbarung Netznutzungsvertrag NZR-EMob

NZR-EMob

Netznutzungsvertrag mit direkten Netznutzern

Der Netznutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH zum Zweck der Entnahme elektrischer Energie.

Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.

Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der SWKiel Netz GmbH geschlossen.

Netznutzungsvertrag ab 01.04.2022
Netznutzungsvertrag gemäß Beschluss BK6-20-160 vom 21.12.2020
Netznutzungsvertrag

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Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Eigenerklärung zur Geltendmachung der Umlageprivilegierung nach § 14a EnWG

Eigenerklärung zur Geltendmachung der Umlageprivilegierung nach § 14a EnWG

Anlage Anlagenliste zur Eigenerklärung


Kontakt

Unter unserer Servicenummer helfen wir Ihnen gern bei Fragen zu unseren Strom- und Erdgasnetzen. Sie erreichen unsere Servicemitarbeiter werktags von 8 bis 18 Uhr:

0431 594 3410

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Sie können uns Ihren Zählerstand auch direkt online mitteilen.

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Sie müssen eine Störung im Versorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH melden? Wir sind unter folgenden Nummern - 24 Stunden, sieben Tage die Woche - für Sie erreichbar.

Strom: 0431 594 2769

Gas und Wasser: 0431 594 2795

Fernwärme: 0431 594 3001

Nicht für Kundenanfragen. Zur Bearbeitung Ihrer Störungsmeldung erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten informieren wir Sie hier.