Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Der nachfolgende Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnutzer nach § 5 MsbG oder aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnehmer nach § 6 MsbG im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zuständig ist.


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Unter unserer Servicenummer helfen wir Ihnen gern bei Fragen zu unseren Strom- und Erdgasnetzen. Sie erreichen unsere Servicemitarbeiter werktags von 8 bis 18 Uhr:

0431 594 3410

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