Lieferantenrahmenvertrag Erdgas
Der Lieferantenrahmenvertrag nach KoV regelt die Rechte und Pflichten von Netzbetreiber und Lieferanten bei Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten des örtlichen Erdgas-Verteilernetzes. Er wird zwischen diesen beiden Vertragspartnern geschlossen.
Die SWKiel Netz GmbH ist der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" vom 19. Juli 2006 ohne Vorbehalt beigetreten.
Hier steht der Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XIII zum Download bereit:
Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XIII (Gültig seit 01.10.2022)