Lieferantenrahmenvertrag Erdgas

Der Lieferantenrahmenvertrag nach KoV regelt die Rechte und Pflichten von Netzbetreiber und Lieferanten bei Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten des örtlichen Erdgas-Verteilernetzes. Er wird zwischen diesen beiden Vertragspartnern geschlossen.

Die SWKiel Netz GmbH ist der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" vom 19. Juli 2006 ohne Vorbehalt beigetreten.

Hier steht der Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XIII zum Download bereit:

 Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XIII (Gültig seit 01.10.2022)

Auftrag Sperrung/Entsperrung 


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0431 594 3410

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