Diskriminierungsfreier Netzzugang
Die Öffnung der Energienetze für den Wettbewerb erfordert einen offenen diskriminierungsfreien Zugang. Dieser ist in Deutschland gesetzlich geregelt und wird von der Bundesnetzagentur überwacht. Im Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Netzentgelt- und Netzzugangsverordnung Gas und Strom in Kraft getreten.
Hier stellen wir Ihnen die aktuellen Informationen zum Netzzugang gemäß EnWG-Verpflichtung zur Verfügung. Aufgrund der umfassenden Veröffentlichungspflichten und häufigen Anforderungsänderungen werden unsere Berichte fortlaufend und den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen entsprechend ergänzt.
Kommunikationsdaten für Lieferanten und Messstellenbetreiber
Hier finden Sie als Lieferant sämtliche relevante Kontaktdaten die für die Marktkommunikation benötigt werden:
Hier finden Sie die gültigen gesetzlichen Regelungen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Reverse-Charge-Verfahren: Wiederverkäufernachweis
Wie in dem vom Bundesfinanzministerium am 19.09.2013 veröffentlichten Anwendungsschreiben zur Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens aufgeführt, ist die Wiederverkäufereigenschaft durch den amtlichen "Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (Vordruck USt 1 TH) zu belegen.
Diese geforderten Nachweise für Erdgas und Elektrizität finden Sie nachfolgend als PDF-Dateien zum Download:
Gas und Strom | bis 02.05.2026 |
Gas und Strom | bis 23.06.2023 |
Gas und Strom | bis 13.07.2020 |
Gas und Strom | bis 20.07.2017 |
Gas und Strom | bis 17.08.2016 |
Strom | bis 18.01.2016 |
Gas | bis 19.08.2015 |