- 1. Anmeldung
- 2. Netzanschlusszusage
- 3. Installation
- 4. Inbetriebsetzung
- 5. Abschlagsplan
- 6. Abrechnung
Folgendes erledigen Sie selbst oder Ihr Installateur:
Anmeldung vor Errichtung der Erzeugungsanlage
Vor dem Bau einer geplanten Photovoltaikanlage müssen Sie diese über unser Online-Anmeldeformular anmelden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung ausschließlich über dieses Anmeldeformular erfolgt.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, bei welchem Netzbetreiber Sie ihr Vorhaben anmelden müssen, haben Sie über das Portal der Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit dies herauszufinden.
Zugang zum Portal
Wir als Ihr Netzbetreiber
Netzanschlusszusage
Wir prüfen anhand Ihrer Auskünfte, ob Ihre Anlage komplikationsfrei an unser Netz angeschlossen werden kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie kurzfristig von uns eine Netzanschlusszusage. Sie sollten erst zu diesem Zeitpunkt mit dem Bau und dem Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage beginnen, da Sie sich dann der Netzverträglichkeit Ihrer Anlage gewiss sein können.
Über die von Ihnen im ersten Schritt angegebene Zählernummer, wurde der Zählerauftrag bereits entgegengenommen und wird mit der Netzanschlusszusage bestätigt. Ob Ihr Zähler noch umgebaut werden muss, prüfen wir zeitnah und würden uns ggf. mit Ihnen oder Ihrem Installateur in Verbindung setzen. So kann Ihr Bauvorhaben so schnell wie möglich ans Netz gehen.
Zudem erhalten Sie mit der Netzverträglichkeitsprüfung das "Datenblatt zur Abrechnung". Dieses schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben an das im Formular genannte Postfach. Ohne diese Informationen können wir die Vergütungsauszahlung nicht vornehmen. Ebenfalls liegt der Netzanschlusszusage ein "Angebot für den Einbau eines GSM-Moduls" bei. Bei Anlagen ab 25 kWp ist die Ausstattung eines GSM-Moduls gesetzlich verpflichtend.
Sollten wir noch weitere Unterlagen für die Prüfung benötigen, kommen wir auf Sie direkt zu.
Ihr Installateur
Inbetriebsetzung
Nach erfolgreicher Installation Ihrer Anlage benötigen wir von Ihrem Installateur eine Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung. Bitte nutzen Sie zur Meldung der Inbetriebsetzung unser digitales Inbetriebsetzungsprotokoll.
Digitales Inbetriebssetzungsprotokoll
Beachten Sie bitte, dass alle Stromerzeugungsanlagen sowie auch Stromspeicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) zu melden sind. Sollte keine Anmeldung im MaStR vorliegen, kann die Inbetriebssetzung nicht durchgeführt werden, da die "MaStR.-Nr. der Einheit", welche durch das MaStR vergeben wird, eine Grundlage für die Inbetriebnahme darstellt.
Zudem sind die Technischen Vorgaben nach §9 EEG 2023 umzusetzen, da Sie als Anlagenbetreiber sonst gemäß §25 EEG 2023 nur bedingt Anspruch auf Förderung haben. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Diese Unterlagen erhalten Sie von uns
Abschlagsplan und Anlagendaten
Sobald wir das "Datenblatt zur Abrechnung" von Ihnen vollständig ausgefüllt erhalten haben und das "Digitale Inbetriebsetzungsprotokoll" gemeldet wurde (Erzeugungsanlage muss im Markstammdatenregister (MaStR) registriert sein), legen wir für Sie den monatlichen Abschlagsplan an und kommunizieren Ihnen diesen inkl. der wichtigsten Anlagendaten.
Versand der Ablesekarte & Abrechnung erfolgen ebenfalls durch uns
Abrechnung der Anlage
Zum Jahresende erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, die Sie bitte rechtzeitig an uns zurücksenden.
Nach Eingang Ihrer Zählerstandsmeldung (Meldung laut Gesetz bis 28.02. des Jahres) wird dann eine Jahresspitzabrechnung für Sie erstellt, in der die gezahlten Abschläge gegen den zu vergütenden Betrag gerechnet werden. Die Abrechnung erhalten Sie dann im ersten Quartal des jeweiligen neuen Jahres.