Bestimmung des Grundversorgers im Stromnetz

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes müssen die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre feststellen. Erstmals geschah ein solches Feststellungsverfahren zum 01. Juli 2006. Die Betreiber sind verpflichtet den jeweils zuständigen Grundversorger bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und ebenso der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung bestimmt die SWKiel Netz GmbH gemäß dem Energiewirtschaftsgesetzes alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für das Netzgebiet. Die Bestimmung des Grundversorgers ist der zuständigen Behörde mitzuteilen und zu veröffentlichen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Entsprechend den oben genannten Vorgaben wurde in den Gemeinde- und Stadtgebieten des Netzgebietes der SWKiel Netz GmbH die Stadtwerke Kiel AG im Sinne des § 36 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt. Die Grundversorgungspflicht des zuständigen Grundversorgers gilt bis zum 31.12.2027.

Eine Auflistung der Gemeinde- und Stadtgebiete finden Sie in folgendem Dokument:

Gemeinden im Netzgebiet der SWKiel Netz GmbH

SW Kiel Netz GmbH

Uhlenkrog 32
24113 Kiel

Grundversorger

Stadtwerke Kiel AG

Uhlenkrog 32
24113 Kiel

www.stadtwerke-kiel.de

Kontakt

Unter unserer Servicenummer helfen wir Ihnen gern bei Fragen zu unseren Strom- und Erdgasnetzen. Sie erreichen unsere Servicemitarbeiter werktags von 8 bis 18 Uhr:

0431 594 3410

Kontaktformular

Online-Zählerstandserfassung

Sie können uns Ihren Zählerstand auch direkt online mitteilen.

ZÄHLERSTÄNDE ABGEBEN

Störung melden

Sie müssen eine Störung im Versorgungsnetz der SWKiel Netz GmbH melden? Wir sind unter folgenden Nummern - 24 Stunden, sieben Tage die Woche - für Sie erreichbar.

Strom: 0431 594 2769

Gas und Wasser: 0431 594 2795

Fernwärme: 0431 594 3001

Nicht für Kundenanfragen. Zur Bearbeitung Ihrer Störungsmeldung erheben wir personenbezogene Daten von Ihnen. Über den Umgang mit diesen Daten informieren wir Sie hier.