Intelligente Messsysteme
In unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir Ihr Ansprechpartner für den Einbau und Betrieb von Messsystemen/Messeinrichtungen in unserem Netzgebiet.
Die SWKiel Netz GmbH stattet Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) aus.
- Bei wem werden intelligente Messysteme eingebaut?
Sie erhalten ein intelligentes Messsystem, wenn Sie einen Verbrauch von mehr als 6.000 kWh oder eine Erzeugungsleistung bis 25 kW haben.
Fällt der Jahresstromverbrauch geringer als 6.000 kWh aus oder liegt bei Erzeugern die Jahresstrommenge im Bereich von 1 bis 7 kW, kann der Messstellenbetreiber entscheiden, ob ein Gateway oder lediglich eine moderne Messeinrichtung verbaut wird.
Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt vom Alter Ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und regionalen Gegebenheiten ab. Hierbei handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Pflichteinbaufälle.
3 Monate vor dem geplanten Einbau erhalten Sie ein Informationsschreiben und ca. 2 Wochen vor Einbau ein Terminschreiben.
Ab 2025 können Sie einen optionalen Einbau eines intelligenten Messsystem beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Jahresverbrauch liegt unter 6000kWh
- Keine Anlage gemäß § 14a EnWG
- Vorhandener Zählerplatz entspricht der aktuellen TAB Nord
- Beantragen Sie ein intelligentes Messsystem
Ab dem 01.01.2025 können Sie bei uns auf eigenen Wunsch ein intelligentes Messsystem beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular wird dann an dieser Stelle für Sie bereit stehen.
Bitte beachten Sie, dass der Auftrag unter Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus steht. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet einen vorzeitigen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.
Derzeit unterstützen wir nur direkt messende Bezugsanlagen. An weiteren Anwendungsfällen wird gearbeitet.
Das bedeutet unter anderem, dass folgende Anlagentypen derzeit noch nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden können:- Anlagen mit Messwandlern
- Anlagen mit Einspeisung (mit Ausnahme von Stecker-PV Anlagen)
- Anlagen mit Zweitarifzählern
- Anlagen mit Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen
Bitte beachten Sie: Es handelt sich um einen verbindlichen Einbau. Ein Rückbau nach Installation des intelligenten Messsystems ist ausgeschlossen.